Ab 1 März 2019 startet wieder die KLIEN-Förderaktion für Photovoltaikanlagen. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Photovoltaikanlage nicht vor dem 1.März 2019 (Beginn der Förderaktion) liegen darf!

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden.

Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden Photovoltaik-Anlagen".

Haben Sie Interesse an einer PV-Anlage? Kontaktieren Sie unsere Experten, wir erstellen gerne ein Angebot für Sie!

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